Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen des Geschäftsbereichs wäschekurier.de der MV-Tex GmbH
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Bedingungen des Geschäftsbereichs wäschekurier.de der MV-Tex GmbH (nachfolgend Vermieter) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vermietungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich ihre Geltung in Textform anerkannt. Die Bedingungen des Vermieters gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehen-der Bedingungen des Mieters die Lieferung/Vermietung an den Mieter vorbehaltlos durch den Ver-mieter ausgeführt wird.
2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden und Ergänzun-gen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derarti-ger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform oder eine Bestätigung des Vermieters in Textform maßgeblich. Dies gilt auch für ein Abstandnehmen von dieser Textformabrede selbst.
3. Sie können die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) auf der Web-site www.wäschekurier.de einsehen, kopieren und entsprechend auch ausdrucken.
§ 2 Vertragsschluss, Beginn und Ende der Mietzeit
1. Die auf der Internetseite angebotenen Wäschesets oder Artikel bzw. auf Printmedien angebotenen Waren sind grundsätzlich freibleibend. Dies bedeutet, dass durch das Durchlaufen des Bestellprozesses auf der Internetseite oder auch in anderer Form des Bestellabschlusses kein verbindlicher Vertrag für den Vermieter geschlossen wird. Vielmehr handelt es sich immer um eine verbindliche Mietanfrage seitens des Mieters.
2. Die Beauftragung erfolgt über den Onlineshop. Die Bestellung muss mindestens 5 Arbeitstage vor dem gewünschten Liefertermin erfolgen. Abweichungen hiervon bedürfen einer Vereinbarung in Schriftform zwischen den Parteien. Eine ggf. schnellere Auftragsabwicklung kann nur nach telefonischer Rücksprache erfolgen. Für eine Beratung stehen wir via Email und per Telefon von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 – 15:00 Uhr (außer an Feiertagen) zur Verfügung.
3. Mietanfragen des Mieters sind verbindlich und stellen Angebote auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Mieterangebotes auf Abschluss eines Mietvertrages oder mit Übergabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter zustande.
4. Die Mietzeit beginnt am Liefertag, frühestens mit dem seitens des Mieters gewünschten Liefertages und endet automatisch 14 Kalendertage nach dem Mietzeitbeginn. Die Mietzeit verlängert sich jedoch jeweils um 14 Kalendertage, bis der Mietgegenstand vollständig bei dem Vermieter abgeliefert wurde oder bis zur Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter. Die Mietzeit endet auch mit Ende des Tages, an dem der Mieter den Vermieter über den Untergang oder anderweitigen Verlust des Mietgegenstandes schriftlich unterrichtet hat. Des Weiteren hat der Mieter die vertraglich vereinbarte Miete für diesen Zeitraum zu entrichten. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt. Auch im Rahmen der Rückgabeverpflichtung gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.
§ 3 Mietpreis, Zurückbehaltung, Zahlungsdienstleister
1. Für den Gebrauch des Mietgegenstandes hat der Mieter als Gegenleistung den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Es gelten jeweils die Mietpreise, die auf der Internetseite aufgelistet sind. Die dort aufgeführten Preise gelten für die Vermietung und Nutzung für höchstens 14 Kalendertage ab Übernahme durch den Mieter, bzw. falls der vereinbarte Liefertermin erst nach der Übergabe eintritt, dann ab dem vereinbarten Lieferdatum.
2. Alle angegebenen Mietpreise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer und sind im Voraus zu entrichten.
3. Im Mietpreis enthalten ist die nach der bestimmungsgemäßen Nutzung erforderliche Wasch- und Aufbereitungsleistung durch die Wäscherei. Nicht im Mietpreis enthalten sind etwaige Kosten für Verpackung und Versand. Diese Kosten werden werden während des Bestellprozesses ermittelt und dem Mieter vor dem Bestellabschluss angezeigt.
4. Die Zurückbehaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung wegen etwaiger vom Vermieter bestrittener Gegenansprüche des Mieters sind nicht statthaft. Ebenso verzichtet der Mieter auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an der Herausgabe des Mietgegenstandes wegen behaupteter Gegenansprüche gegen den Vermieter.
5. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister PayPal als Lastschrift, Rechnung oder Kreditkarte (Visa oder Master Card).
6. Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
7. Der Mietpreis ist bereits bei Beauftragung zu zahlen, bei der Zahlart Kauf auf Rechnung wird der Betrag innerhalb von 14 Tagen, nach Beauftragung fällig.
§ 4 Übergabe des Mietgegenstandes
1. Der Vermieter liefert den Mietgegenstand entweder über seinen eigenen Fuhrpark "Wäschepost" an den Mieter oder beauftragt mit dieser Leistung die DHL Paket GmbH. Entsprechend ist als Lieferadresse auch die Angabe einer DHL-Packstation möglich. Im Falle des Versand durch die DHL Paket GmbH gelten deren Versandbedingungen. Einsehbar unter dhl.de. Die Versandkosten errechnet der Webshop automatisiert nach dem jeweiligen Versandgewicht und zeigt Ihnen diese vor Bestellabschluss an.
2. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Sofern keine gesonderte Lieferadresse angegeben wird, gilt die Rechnungsadresse als Lieferadresse. Die Zustellung erfolgt in den Servicezeiten der DHL Paket GmbH, wir haben auf die zeitliche Zustellung keinen Einfluss, auch dann nicht, wenn die Anlieferung direkt von wäschekurier.de, einem Geschäftsbereich der MV-Tex GmbH, erfolgt. Eine Lieferung wird unverbindlich so versandt, dass Sie nach üblichen Paketversandzeiten spätestens zum gewünschten Liefertermin eintrifft. Sofern der Kunde über das DHL-Portal eine Änderung bezüglich der Zustellung vornimmt, ist er selbst für Verzögerungen o.ä. verantwortlich.
3. Der Vermieter hat in Bezug auf die Laufzeiten keinen direkten Einfluss, weshalb etwaige vereinbarte Liefertermine immer unverbindlich sind. Sie begründen auch kein absolutes oder relatives Fixgeschäft oder einen kalendermäßig bestimmten Leistungszeitpunkt.
4. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet des § 10 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Kalendertag begrenzt auf maximal den Betrag des täglichen Mietpreises. Der Mieter kann nach Setzung einer angemessenen Frist zur Bereitstellung des Mietgegenstandes vom Vertrag zurücktreten, falls sich der Vermieter zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet.
5. Der Vermieter ist im Falle des Verzuges bei Übergabe berechtigt, dem Mieter zur Schadensbeseitigung einen vergleichbaren Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.
6. Der Versand an den Mieter erfolgt in Kartonagen, der Rückversand durch den Mieter hat in den selben Kartonagen zu erfolgen. Alle Verpackungsmaterialien, gelangen so zu wäschekurier.de, dem Geschäftsbereich der MV-Tex GmbH, zurück. Der Kunde ist verpflichtet, die Wäsche in trockenem Zustand zu verpacken.
§ 5 Rückgabe der Mietsache
1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er den Mietgegenstand zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen hat. Ausgenommen hiervon ist die erforderliche Waschleistung nach bestimmungsgemäßem Gebrauch.
2. Die Rückgabe durch den Mieter erfolgt entweder durch die Rücksendung der Mietgegenstände über einen Paketdienstleister (vorzugsweise DHL Paket GmbH) auf Kosten des Mieters oder durch die ebenfalls kostenpflichtige Abholung des Mietgegenstandes durch den eigenen Fuhrpark "Wäschepost" des Vermieters. Die Abholung durch den eigenen Fuhrpark "Wäschepost" bedarf immer der separaten schriftlichen Vereinbarung vor einer Beauftragung.
3. Gibt der Mieter die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit nicht oder nicht rechtzeitig am letzten Miettag zurück, kommt er mit der Rückgabe, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Verzug. Während des Verzuges haftet der Mieter gemäß § 287 BGB auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
4. Etwaige Schäden des Mietgegenstandes hat der Mieter dem Vermieter gemäß § 8 dieser Bedingungen und bei der Rückgabe des Mietgegenstandes auch im Rücksendepaket in Textform vollständig anzuzeigen.
5. Der Mietgegenstand wird nach der Rückgabe durch den Vermieter auf seinen vertragsgemäßen Zustand hin entsprechend Ziffer 1 dieses Paragraphen eingehend kontrolliert. Die Annahme durch eine Transportperson oder einen beauftragten Drittanbieter gilt nicht als Kontrolle in diesem Sinne. Will der Mieter bei der Kontrolle anwesend sein, muss er dies bei Vertragsschluss angeben, damit ein Termin für die Kontrolle (innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe) vereinbart werden kann. Die Kontrolle erfolgt immer in 17489 Greifswald. Das Ergebnis der Kontrolle wird durch den Vermieter protokolliert und mögliche Lichtbilder werden angefertigt. Falls bei der Kontrolle eine Beschädigung des Mietgegenstands festgestellt wird, wird der Mieter unverzüglich in Kenntnis gesetzt. In der Schadensmeldung bestimmt der Vermieter eine Frist, in der der beschädigte Mietgegenstand zwecks Prüfung und Erhebung von Einwänden für den Mieter bereitgehalten wird. Nach Fristablauf behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietgegenstand reparieren zu lassen oder erforderlichenfalls Ersatz zu besorgen und dem Mieter die jeweils erforderlichen Kosten in Rechnung zu stellen. Nach ungenutztem Fristablauf erfolgt die Reparatur oder eine Ersatzbeschaffung durch den Vermieter.
6. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter befreit ihn nicht von der Pflicht, den Mietzins bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit zu zahlen.
§ 6 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter muss den Mietgegenstand schonend und pfleglich behandeln und alles unterlassen, was zu einem Schaden des Mietgegenstandes führen kann. Er hat insbesondere den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen. Veränderungen (weder optisch noch technisch) an dem Mietgegenstand ohne Zustimmung des Vermieters sind zu unterlassen. Der Mieter hat geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse und Überbeanspruchung sowie den Zugriff unbefugter Dritter und gegen Diebstahl zu treffen.
2. Der Mieter trägt während seiner Mietzeit die Verantwortung dafür, dass alle Personen, die den Mietgegenstand nutzen, diesen entsprechend Ziffer 1 dieses Paragraphen behandeln.
3. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über eingetretene oder drohende Schäden an dem Mietgegenstand unverzüglich in Textform, bei Gefahr im Verzug zusätzlich mündlich, zu informieren. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an dem Mietgegenstand anmaßt. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, eine Mietminderung geltend zu machen, Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen oder ohne Fristsetzung zur Abhilfe, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
4. Der Mieter verpflichtet sich, soweit Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger bestehender oder behaupteter Ansprüche Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder den Mietgegenstand in Besitz nehmen, den Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen hiervon in Textform zu unterrichten. Zugleich hat der Mieter den Dritten auf das Eigentum des Vermieters an der Mietsache in Textform hinzuweisen und dem Vermieter eine Abschrift dieses Hinweises zukommen zu lassen.
5. Der Mieter hat, soweit ihn ein Verschulden trifft, den Vermieter von jeder Inanspruchnahme Dritter freizustellen, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes steht. Der Mieter ist, soweit ihn ein Verschulden trifft, verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen des Vermieters für die Rechtsverfolgungskosten auf einmalige Aufforderung einen angemessenen Vorschuss zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Mieter fristlos zu kündigen und als Schadensersatz den vereinbarten Mietzins zu verlangen, falls der Mieter gegen vorgenannte Verpflichtungen verstößt. Die Geltendmachung weiterer Schäden in den Fällen vorgenannter Vertragsverstöße bleibt dem Vermieter vorbehalten.
6. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes wahrheitsgemäß innerhalb 24 Stunden auf Anforderung anzugeben. Der Einsatz des Mietgegenstandes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 7 Mängel des Mietgegenstandes
1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel hin zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens nach 24 Stunden in Schrift- oder Textform zu rügen. Ist der Mieter Unternehmer, sind Ansprüche des Mieters aufgrund von bei Übergabe erkennbaren Mängeln, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, ausgeschlossen, wenn und soweit der Mieter diese nicht unverzüglich schriftlich gegenüber dem Vermieter rügt.
2. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich, bei drohender Gefahr des Eintrittes eines weiteren Schadens zusätzlich mündlich, anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, eine Mietminderung geltend zu machen, Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen oder ohne Fristsetzung zur Abhilfe, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
3. Der Mieter hat dem Vermieter Gelegenheit zu geben, den Mangel auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen durch Überlassung eines anderen gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur zu beseitigen.
§ 8 Schaden und Verlust
1. Bei Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich nach der Entdeckung den Vermieter schriftlich über Umfang, Beteiligte und Hergang zu unterrichten und ggf. Fragen des Vermieters dazu sorgsam und wahrheitsgemäß zu beantworten.
2. Im Falle des Diebstahls/Verlustes des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich nach der Entdeckung den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen, insofern der Wert des Mietgegen-standes mehr als 75,00 Euro beträgt. Anschließend hat der Mieter dem Vermieter eine Kopie der polizeilichen Anzeige vorzulegen.
§ 9 Kündigung
1. Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, kann von beiden Parteien nicht or-dentlich gekündigt werden.
2. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.
§ 10 Haftung des Vermieters
1. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
Der Vermieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, sowie
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsge-hilfen des Vermieters.
3. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere übernimmt der Vermieter keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe des Mietgegenstandes zurückgelassen oder vergessen wurden.
§ 11 Haftung und Haftungsbegrenzung des Mieters
1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter während der Mietzeit für Beschädigungen, Verlust, Untergang und Diebstahl des Mietgegenstandes, soweit er den Schaden, Verlust, Untergang oder Diebstahl zu vertreten hat. Der Mieter haftet auch für seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich eingesetzten Bedienungspersonals. Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
2. Hat der Mieter die Beschädigung, den Verlust, den Untergang oder den Diebstahl des Mietgegenstandes zu vertreten, hat er dem Vermieter alle entstandenen Schäden, so etwa Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, zu ersetzen. Als Enddatum des Mietvertrages gilt bei Verlust oder Diebstahl der Zeitpunkt, der laut polizeilicher Anzeige als Verlustdatum angegeben wurde, sofern der Mieter den Diebstahl unverzüglich nach Entdeckung bei der Polizei angezeigt hat. Das Mietverhältnis für weitere Gegenstände, die demselben Mietvertrag unterliegen, wird indes fortgesetzt. Wird ein abhanden gekommener Mietgegenstand wieder aufgefunden, kann der Vermieter diesen nach seiner Wahl wieder in Besitz nehmen und dem Mieter einen etwaig gezahlten Wiederbeschaffungswert abzüglich eines etwaig eingetretenen Wertverlustes zurückzahlen oder den Mietgegenstand verwerten und dem Mieter den Verwertungserlös abzüglich etwaiger Kosten für die Verwertung auszahlen. Der Mieter ist im letzteren Fall auch berechtigt, die Verwertung selbst vorzunehmen.
3. § 5 Ziff. 4 dieser Bedingungen ist ergänzend zu beachten.
4. Der Mieter haftet für die von dem Mietgegenstand ausgehende Betriebsgefahr, sofern sie nicht auf einen Mangel des Mietgegenstandes zurückzuführen ist.
§ 13 Widerrufsbelehrung
1. Für den Fall, dass der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, also den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, hat der Mieter ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
2. Widerrufsrecht
- Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Mieter oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Mieter dem Vermieter (wäschekurier.de, ein Geschäftsbereich der MV-Tex GmbH, Herrenhufenstr. 3, 17489 Greifswald, Tel: 03834 88 600 11, Fax 03834 88 600 22, info@wäschekurier.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Mietvertrag zu widerrufen, informieren. Der Mieter kann dafür das Muster-Widerrufsformular downloaden und verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
- Folgen des Widerrufs: Wenn der Mieter den Mietvertrag widerruft, hat der Vermieter alle Zahlungen, die er vom Mieter erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Mieter eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Vermieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Mieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen Mieter und Vermieter wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Mieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Der Vermieter kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Mietgegenstände wieder zurückerhalten hat oder bis der Mieter den Nachweis erbracht hat, dass er die Mietgegenstände zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
- Der Mieter hat die Mietgegenstände unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an den Vermieter zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Mieter die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
- Der Mieter trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
- Der Mieter muss für einen etwaigen Wertverlust der Mietgegenstände nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Mietgegenstände nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 14 Verzicht auf Widerrufsrecht
1. Nach § 356 Absatz 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat.
2. Bei einem gewünschten Liefertermin, der innerhalb der Widerrufsfrist liegt, ist es zwingend erforderlich, dass der Mieter ausdrücklich verlangt, dass der Vermieter vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Hierzu werden Sie während des automatisierten Prozesses vor dem Bestellabschluss aufgefordert.
§ 15 Verjährung
1. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache verjähren in 12 Monaten, beginnend mit der Rückgabe des Mietgegenstandes.
2. Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen verjähren in 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.
3. Alle weiteren vertraglichen Schadensersatzansprüche des Mieters verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 BGB, es sei denn, es handelt sich um Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mieters oder um Fälle, in denen der Vermieter, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 16 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht; Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters in 17489 Greifswald.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß – ist, wenn der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts ist, für beide Teile und für sämtliche Ansprüche der Hauptsitz des Vermieters, MV-Tex GmbH, Greifswald. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.
3. Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
wäschekurier.de, ein Geschäftsbereich der MV-Tex GmbH, 13.03.2021
.
.